Ausschluss des Verlustausgleichs und Verlustvortrags von Einkünften aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen Bereich verfassungskonform

Publication: Scientific journalJournal article

Abstract

Der VfGH bestätigte die Verfassungskonformität der Regelung, wonach Verluste aus Kapitalvermögen im außerbetrieblichen Bereich weder mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig noch in zukünftige Veranlagungszeiträume vortragsfähig sind. Die besonderen Bestimmungen des § 27 Abs 8 Z 4 EStG (Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus Kapitalvermögen) und § 18 Abs 6 EStG (Ausschluss des Verlustabzugs solcher Einkünfte) sowie des § 27a Abs 4 Z 2 EStG (Verbot des Ansatzes von Anschaffungsnebenkosten) verstoßen damit nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Original languageGerman (Austria)
Pages (from-to)856 - 857
JournalEcolex
Volume2021
Issue number9
Publication statusPublished - 2021

Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)

  • 505012 Public law
  • 505026 Constitutional law
  • 505004 Financial law

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