Abstract
Den Dienstgeber trifft die Beweislast für von ihm geltend gemachte Kündigungs- und Entlassungsgründe. Ist der Kündigungsgrund die Behauptung einer sexuellen Belästigung einer Vertragsbediensteten durch ihren Dienstvorgesetzten, hat der Dienstgeber daher nach der Judikatur (siehe OGH 26.5.2014, 8 ObA 55/13s) auch zu beweisen, dass die Vertragsbedienstete wissentlich unwahre Anschuldigungen erhoben und dadurch einen Kündigungsgrund gesetzt hat.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 182 - 186 |
Journal | Recht der Arbeit |
Issue number | 3 |
Publication status | Published - 2015 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505001 Labour law
- 505012 Public law
- 504
- 504014 Gender studies