Bildungsmaßnahmen nach § 11b AVRAG: Arbeitszeit und Kostentragung (Teil I)

Publication: Scientific journalJournal articleResearch

Abstract

Neue Regeln für die Teilnahme von Arbeitnehmer:innen an Bildungsmaßnahmen. § 11b AVRAG regelt die Teilnahme der Arbeitnehmer (AN) an einer "Aus-, Fort- oder Weiterbildung". Der 1. Teil des Beitrags untersucht den Tatbestand der Bestimmung und die Rechtsfolgen, wonach die Arbeitgeber (AG) die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zu tragen haben und diese auch als Arbeitszeit anzurechnen ist. (FN 1) Der 2. Teil dieses Beitrags folgt im nächsten Heft der ÖZPR.
Original languageGerman
Pages (from-to)124-127
Number of pages4
JournalÖsterreichische Zeitschrift für Pflegerecht
Volume2024
Issue number4
Publication statusPublished - Sept 2024

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