Abstract
Der nachstehende Beitrag setzt sich zum Ziel, den Beschwerdegegenstand des Art 130 Abs 2a B-VG kritisch aufzuarbeiten. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer bemerkenswerten Fragmentierung einschlägiger und sich teilweise widersprechender Rechtserkenntnisquellen (B-VG, GOG, BVwGG und die jeweiligen Landesverwaltungsgerichtsgesetze) sowie der grammatikalischen Nichtberücksichtigung von Rechten im Sinne des Datenschutzgesetzes beziehungsweise nationaler Umsetzungsakte gemäß den in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Öffnungsklauseln.
| Original language | German (Austria) |
|---|---|
| Pages (from-to) | 124 - 128 |
| Journal | Zeitschrift für Verwaltung |
| Publication status | Published - 2021 |
Cite this
- APA
- Author
- BIBTEX
- Harvard
- Standard
- RIS
- Vancouver