Der "befugte Unternehmer" beim Selbsthilfeverkauf (§ 373 UGB)

Publication: Scientific journalJournal article

Abstract

§ 373 UGB ermöglicht es dem Verkäufer einer Ware bei Annahmeverzug des Käufers unter bestimmten Umständen einen Selbsthilfeverkauf durchzuführen. Dabei ist grds eine öffentliche Versteigerung durch einen hierzu "befugten Unternehmer" abzuhalten. Hat jedoch die Ware einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der "befugte Unternehmer" auch direkt aus freier Hand zu diesem Preis verkaufen. Dieser Artikel geht der Frage nach, wer dieser "befugte Unternehmer" ist, insb ob auch der Verkäufer selbst den Freihandverkauf durchführen kann. Als Ergebnis stellt sich heraus, dass diese Frage zu bejahen ist.
Original languageGerman (Austria)
Pages (from-to)243 - 248
JournalÖsterreichisches Recht der Wirtschaft (RdW)
Volume4
Issue number179
Publication statusPublished - 2016

Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)

  • 505025 Business law

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