TY - JOUR
T1 - Der Begriff der Vollziehung im Sinne des Artikels 53 Abs 2 B-VG
AU - Szenkurök, Stephanie
PY - 2021
Y1 - 2021
N2 - Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, dient der Kontrolle der Verantwortlichkeit der obersten Organe des Bundes. Dieser Beitrag zeigt, dass der Begriff der Vollziehung im Sinne des Art 53 Abs 2 B-VG weit ausgelegt werden muss, damit der Nationalrat eine effektive parlamentarische Kontrolle des Beteiligungsmanagements des Bundes wahrnehmen kann.
AB - Das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, dient der Kontrolle der Verantwortlichkeit der obersten Organe des Bundes. Dieser Beitrag zeigt, dass der Begriff der Vollziehung im Sinne des Art 53 Abs 2 B-VG weit ausgelegt werden muss, damit der Nationalrat eine effektive parlamentarische Kontrolle des Beteiligungsmanagements des Bundes wahrnehmen kann.
UR - https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40045778
M3 - Originalbeitrag in Fachzeitschrift
SP - 150
EP - 153
JO - Zeitschrift für Verwaltung
JF - Zeitschrift für Verwaltung
SN - 1017-3463
ER -