Abstract
Um Sanitäter verstärkt zur Pandemiebekämpfung einzusetzen, wurde deren Tätigkeitsbereich um die Durchführung von Covid-19-Testungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch um die Durchführung von Impfungen erweitert. Außerdem wurde die Wiederaufnahme der Tätigkeit ohne aufrechte Berechtigung ermöglicht. Für die Durchführung von Testungen wurde erstmals auch die Möglichkeit der Tätigkeitsausübung außerhalb von Rettungsorganisationen in Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe geschaffen. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die einschlägigen Anpassungen des SanG und des EpidemieG und behandelt Folgefragen, die sich daraus ergeben.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 158 - 165 |
Journal | Journal für Rechtspolitik (JRP) |
Issue number | 3 |
DOIs | |
Publication status | Published - 2021 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505013 Private law
- 505010 Medical law