Abstract
Das Klagezulassungsverfahren nach § 148 AktG führt in
Deutschland ein Schattendasein. Die artverwandte derivative
suit ist in den Vereinigten Staaten hingegen ein Dauerbrenner
und wird in der jüngeren US-amerikanischen Rechtsprechung
auch vermehrt bei ausländischen Gesellschaften zugelassen. Mit
dem Verfahren „Rosenfeld for and on behalf of Deutsche Bank
AG vs. Achleitner et al.“ ist nun erstmals auch bei einer deutschen
Aktiengesellschaft ein solches Verfahren eingeleitet worden.
Damit droht bei deutschen Aktiengesellschaften nicht nur
eine Abwanderung von Aktionärsklagen in die Vereinigten Staaten,
sondern eine erhebliche Zunahme derartiger Klagen insgesamt,
womit eine Reform des § 148 AktG wieder in den rechtspolitischen
Fokus geraten dürfte. Der Beitrag geht diesen Fragen
nach.
Deutschland ein Schattendasein. Die artverwandte derivative
suit ist in den Vereinigten Staaten hingegen ein Dauerbrenner
und wird in der jüngeren US-amerikanischen Rechtsprechung
auch vermehrt bei ausländischen Gesellschaften zugelassen. Mit
dem Verfahren „Rosenfeld for and on behalf of Deutsche Bank
AG vs. Achleitner et al.“ ist nun erstmals auch bei einer deutschen
Aktiengesellschaft ein solches Verfahren eingeleitet worden.
Damit droht bei deutschen Aktiengesellschaften nicht nur
eine Abwanderung von Aktionärsklagen in die Vereinigten Staaten,
sondern eine erhebliche Zunahme derartiger Klagen insgesamt,
womit eine Reform des § 148 AktG wieder in den rechtspolitischen
Fokus geraten dürfte. Der Beitrag geht diesen Fragen
nach.
Original language | German (Austria) |
---|---|
Pages (from-to) | 929 - 938 |
Journal | AG - Die Aktiengesellschaft |
Volume | 65 |
Issue number | 24 |
DOIs | |
Publication status | Published - 2020 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505031 Civil law
- 505044 Corporate law
- 505025 Business law
- 505
- 505013 Private law
- 505034 Banking and capital market law