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Die Alleinverfügungsbefugnis bei Urkundenvorlagepflicht im Zivilprozess

Publication: Scientific journalJournal articlepeer-review

Abstract

Mit einem Urkundenvorlageantrag nach §§ 303 ff ZPO kann vom Prozessgegner in einem Zivilverfahren die Herausgabe von Urkunden verlangt werden. Ist einer der Tatbestände einer unbedingten Vorlagepflicht nach § 304 ZPO einschlägig, ist die Urkunde sogar jedenfalls - ungeachtet allfälliger Geheimhaltungsinteressen des Antragsgegners - dem Zivilprozess beizubringen. Dieser Beitrag untersucht die Wechselwirkungen zwischen der Vorlagepflicht im Zivilprozess und dem Delikt der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB.
Original languageGerman
Pages (from-to)268-273
Number of pages6
JournalZeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF)
Volume2025
Issue number6
Publication statusPublished - 1 Nov 2025

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