Abstract
Das VStG sieht in § 50 eine Höchstgrenze für Geldstrafen durch Organstrafverfügungen vor. Vereinzelt sind aber in Verwaltungsvorschriften vom VStG teils beträchtlich abweichende Höchstgrenzen zu finden. Der vorliegende Beitrag* geht den Fragen nach, ob die Normierung verschiedener Höchstgrenzen für Organstrafverfügungen im VStG und in den Verwaltungsvorschriften (verfassungsrechtlich) zulässig ist und inwieweit konkrete Strafbeträge für Organstrafverfügungen im Vorhinein festgelegt werden müssen.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 36 - 42 |
Journal | Zeitschrift für Verwaltung |
Issue number | 1 |
Publication status | Published - 2021 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505047 General procedural law
- 505012 Public law
- 505026 Constitutional law
- 505028 Administrative law