Abstract
Das belarussische Gesellschaftsrecht ist verhältnismäßig jung. Von seiner Existenz kann man erst seit dem Inkrafttreten des Gesetzes von 1992 „Über die Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung“ (nunmehr Gesetz „Über die wirtschaftlichen Gesellschaften“ ) sprechen, auf dessen Grundlage erstmals private Gesellschaften gegründet werden konnten. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es nur den „Staatsbetrieb“ als einzige zulässige Unternehmensform.
Das geltende Zivilgesetzbuch der Republik Belarus (ZGB), das das System der Rechtsformen der Gesellschaften regelt, wurde 1998 verabschiedet. Abgesehen von einigen Kapiteln trat das neue ZGB am 1.7.1999 in Kraft und ersetzte damit das „alte“ ZGB aus dem Jahre 1964.
Die rund dreißigjährige Entwicklung des Gesellschaftsrechts, das in der Übergangsphase von der sozialistischen zur marktwirtschaftlichen Wirtschaft geschaffen wurde, war nicht einfach. Allein die Legaldefinition der juristischen Person wurde in dieser Zeit acht Mal geändert.
Die Problematik der Systematisierung der juristischen Personen und der rechtlichen Gestaltung der verschiedenen Gesellschaftsformen wird in der Literatur aktiv diskutiert, was darauf hinweist, dass es in diesem Bereich noch an einer etablierten Rechtsprechung mangelt und bei weitem nicht alle konzeptuellen Fragen geklärt sind.
Das geltende Zivilgesetzbuch der Republik Belarus (ZGB), das das System der Rechtsformen der Gesellschaften regelt, wurde 1998 verabschiedet. Abgesehen von einigen Kapiteln trat das neue ZGB am 1.7.1999 in Kraft und ersetzte damit das „alte“ ZGB aus dem Jahre 1964.
Die rund dreißigjährige Entwicklung des Gesellschaftsrechts, das in der Übergangsphase von der sozialistischen zur marktwirtschaftlichen Wirtschaft geschaffen wurde, war nicht einfach. Allein die Legaldefinition der juristischen Person wurde in dieser Zeit acht Mal geändert.
Die Problematik der Systematisierung der juristischen Personen und der rechtlichen Gestaltung der verschiedenen Gesellschaftsformen wird in der Literatur aktiv diskutiert, was darauf hinweist, dass es in diesem Bereich noch an einer etablierten Rechtsprechung mangelt und bei weitem nicht alle konzeptuellen Fragen geklärt sind.
Original language | German (Austria) |
---|---|
Pages (from-to) | 225 - 229 |
Journal | WiRO Wirtschaft und Recht in Osteuropa |
Volume | 8 |
Publication status | Published - 2020 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505044 Corporate law
- 505
- 505013 Private law
- 505017 Comparative law
- 505030 Commercial law
- 602