Abstract
Mit dem Urteil in der Rs. C-769/22 hat der EuGH eine neue Ära unionaler Werte-Judikatur eingeläutet, da er erstmals die eigenständige Justiziabilität von Art. 2 EUV in einem Vertragsverletzungsverfahren festgestellt hat. Die Rechtsprechung, die auf den ersten Blick als konsequente Weiterentwicklung der Idee der europäischen Wertegemeinschaft erscheint, wirft grundlegende Kompetenzfragen auf. Der EuGH hat sich im Zusammenspiel mit der Kommission selbst weitreichende neue Kompetenzen gegeben, da er neben der Grundrechtskontrolle eine zentrale Werteaufsicht über die Mitgliedstaaten eingeführt hat. Eine solche Kontrolle ist jedoch in den Verträgen nicht vorgesehen. Der Gerichtshof handelt daher ultra vires und eröffnet zudem den Weg zu einer supranationalen Werte-Juristokratie.
| Original language | German |
|---|---|
| Pages (from-to) | 721-727 |
| Journal | Die öffentliche Verwaltung |
| Volume | 79 |
| Issue number | 16 |
| Publication status | Published - 2026 |
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