Abstract
Der OGH bejaht bereits seit Jahrzehnten den Ersatz des "Abwicklungsinteresses" (zB Detektivkosten). Ein Großteil des Schrifttums steht dieser Haftung des Ehepartners aus verschiedenen Gründen kritisch gegenüber. Im vorliegenden Teil 1 des Beitrags werden die allgemeinen Grundsätze des Ehestörungsschadenersatzes zwischen den Ehegatten und die bisherige Rechtsprechung dargestellt.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 11 |
Journal | Zeitschrift für Familien- und Erbrecht (EFZ) |
Issue number | 4 |
Publication status | Published - 2022 |