Europäisches Sozialkollisionsrecht (Teil II): Leistungen bei Krankheit

Publication: Scientific journalJournal article

Abstract

In Teil I (JAP 2023/2024/13) haben wir die allgemeinen Kollisionsbestimmungen der Europäischen Sozialrechtskoordinierung kennengelernt. Sie legen fest, welcher Mitgliedstaat für eine Person zuständig ist. Ergänzt werden diese Regeln durch besondere Bestimmungen für die einzelnen Zweige der sozialen Sicherheit. In Teil II werden beispielhaft die Bestimmungen für Leistungen bei Krankheit erläutert. Sie regeln den Fall, dass sich Versicherte außerhalb des für sie zuständigen Staats behandeln lassen.
Original languageGerman
Pages (from-to)236-240
Number of pages5
JournalJuristische Ausbildung und Praxisvorbereitung (JAP)
Volume2023/2024
Issue number4
Publication statusPublished - Jul 2024

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