Abstract
Die Beurteilung des geltenden belarussischen Gesellschaftsrechts sowie der Novellen und Vorhaben deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer Reform des Gesellschaftsrechts ernst nimmt. Gleichzeitig lassen die bereits in Kraft getretenen Änderungen und die geplanten Neuerungen eine Reihe von Kompromissen erkennen. Die vorgeschlagene formale Verankerung aller derzeit existierenden Rechtsformen von nichtkommerziellen Organisationen im ZGB ist unseres Erachtens als Kompromiss zu bewerten, denn diese Änderung hält die sachlich nicht gerechtfertigte Redundanz der Rechtsformen aufrecht und trägt nur bedingt zu einer grundlegenden Systematisierung der juristischen Personen bei.Die Beibehaltung von drei in ihrer rechtlichen Struktur und in ihrem Anwendungsbereich ähnlichen Formen (der GmbH, der GmzH und der geschlossenen AG) im System der kommerziellen Organisationen spiegelt die mangelnde Bereitschaft des Gesetzgebers wider, eine konzeptionelle Reform der Gesellschaftsrechtsformen umzusetzen.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 1 - 8 |
Journal | WiRO Wirtschaft und Recht in Osteuropa |
Issue number | 1 |
Publication status | Published - 2022 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505044 Corporate law
- 505
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