TY - BOOK
T1 - Kriminalisierung im Vorfeld einer Straftat unter besonderer Berücksichtigung der Terrorismusfinanzierung gem § 278d StGB
AU - Pillichshammer, Thomas
PY - 2020
Y1 - 2020
N2 - Die Vorverlagerung der Strafbarkeit durch Vorbereitungsdelikte wurde von der österreichischen Literatur noch nicht hinreichend aufgearbeitet. Die Arbeit untersucht, welche Anforderungen an Tatbestände zu stellen sind, die bereits ein Verhalten im grundsätzlich straflosen Vorfeld einer Straftat unter Strafe stellen. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, ob die Terrorismusfinanzierung gem § 278d StGB dem für die dogmatische Zulässigkeit dieser Deliktskategorie aufgestellten Maßstab gerecht wird. Nach einer kurzen begrifflichen Einführung erläutert die Arbeit die dogmatischen Hintergründe der eigentlichen Straflosigkeit von Vorbereitungshandlungen und zeigt auf, dass Vorbereitungsdelikte jedenfalls als Ausnahmeregelungen zu verstehen sind. Ausgehend von den allgemeinen Vorgaben, die der Gesetzgeber bei der Schaffung von Strafbestimmungen zu beachten hat, werden in der Folge vor allem zwei Kriterien herausgearbeitet, die bei der Pönalisierung von Vorbereitungshandlungen zusätzlich besondere Beachtung verdienen: Ein hinreichender Bezug der Vorbereitung zur späteren Haupttat und eine zumindest abstrakte Gefährlichkeit des unter Strafe gestellten Handelns. Die Untersuchung zeigt, dass diese Voraussetzungen nur in Ausnahmefällen vorliegen. § 278d StGB ist mit den aufgestellten Kriterien nicht zu vereinbaren und insofern auch rechtsstaatlich bedenklich.
AB - Die Vorverlagerung der Strafbarkeit durch Vorbereitungsdelikte wurde von der österreichischen Literatur noch nicht hinreichend aufgearbeitet. Die Arbeit untersucht, welche Anforderungen an Tatbestände zu stellen sind, die bereits ein Verhalten im grundsätzlich straflosen Vorfeld einer Straftat unter Strafe stellen. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, ob die Terrorismusfinanzierung gem § 278d StGB dem für die dogmatische Zulässigkeit dieser Deliktskategorie aufgestellten Maßstab gerecht wird. Nach einer kurzen begrifflichen Einführung erläutert die Arbeit die dogmatischen Hintergründe der eigentlichen Straflosigkeit von Vorbereitungshandlungen und zeigt auf, dass Vorbereitungsdelikte jedenfalls als Ausnahmeregelungen zu verstehen sind. Ausgehend von den allgemeinen Vorgaben, die der Gesetzgeber bei der Schaffung von Strafbestimmungen zu beachten hat, werden in der Folge vor allem zwei Kriterien herausgearbeitet, die bei der Pönalisierung von Vorbereitungshandlungen zusätzlich besondere Beachtung verdienen: Ein hinreichender Bezug der Vorbereitung zur späteren Haupttat und eine zumindest abstrakte Gefährlichkeit des unter Strafe gestellten Handelns. Die Untersuchung zeigt, dass diese Voraussetzungen nur in Ausnahmefällen vorliegen. § 278d StGB ist mit den aufgestellten Kriterien nicht zu vereinbaren und insofern auch rechtsstaatlich bedenklich.
M3 - Dissertation
ER -