Abstract
Im Jahr 2014 wurden 72% aller Anträge auf internationalen Schutz in fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestellt. Daher will die Europäische Kommission das "Dublin-System" evaluieren, um eine "fairere Verteilung" zu erzielen. Hinsichtlich der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, kann de lege lata am Kriterienkatalog der Dublin III VO festgehalten oder de lege ferenda eine Quotenregelung geschaffen werden. Ungeachtet dessen stellt sich, mit Blick auf defizitäre Aufnahmebedingungen in einem Teil der Mitgliedstaaten, die Frage, ob hier die Steuerungskraft des Rechts an ihre Grenzen stößt.
Original language | English |
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Media of output | Blog - Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht |
Publication status | Published - 1 Jun 2015 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505011 Human rights
- 505029 International law
- 505012 Public law
- 505003 European law