TY - UNPB
T1 - Modernisierung des ABGB
T2 - Beschränkung, Aufhebung und Änderung letztwilliger Verfügungen
AU - Bydlinski, Peter
PY - 2025
Y1 - 2025
N2 - In einem seit einigen Jahren laufenden Projekt hat sich der Autor zum Ziel gesetzt, das gesamte ABGB in eine sprachlich und systematisch besser verständliche Form zu bringen. Im Grundsatz soll dies ohne normative Änderungen geschehen. Immer wieder werden allerdings auch Vorschläge de lege ferenda gemacht. Den Texttabellen mit den (vorläufig) vorgeschlagenen Neuformulierungen – es handelt sich um ein echtes work in progress, das nach Bearbeitung aller Teile des ABGB einen abschließenden koordinierenden Durchgang erfordert – sind jeweils Vorbemerkungen vorangestellt, die auf wesentliche Probleme der gesetzlichen Formulierungen eingehen. Details zum Projekt werden unter https://abgb modernisierung.uni-graz.at/de/ erläutert. Der vorliegende Beitrag widmet sich dem 12. Hauptstück des ABGB (§§ 659-726) zur „Einschränkung“ und Aufhebung (sowie Änderung) letztwilliger Verfügungen. Die Novellierung durch das ErbRÄG 2015 hat diesen Normenkomplex inhaltlich wenig berührt; sprachlich wurde wiederum intensiv umformuliert. Es besteht an einigen Stellen dennoch Verbesserungspotenzial.
AB - In einem seit einigen Jahren laufenden Projekt hat sich der Autor zum Ziel gesetzt, das gesamte ABGB in eine sprachlich und systematisch besser verständliche Form zu bringen. Im Grundsatz soll dies ohne normative Änderungen geschehen. Immer wieder werden allerdings auch Vorschläge de lege ferenda gemacht. Den Texttabellen mit den (vorläufig) vorgeschlagenen Neuformulierungen – es handelt sich um ein echtes work in progress, das nach Bearbeitung aller Teile des ABGB einen abschließenden koordinierenden Durchgang erfordert – sind jeweils Vorbemerkungen vorangestellt, die auf wesentliche Probleme der gesetzlichen Formulierungen eingehen. Details zum Projekt werden unter https://abgb modernisierung.uni-graz.at/de/ erläutert. Der vorliegende Beitrag widmet sich dem 12. Hauptstück des ABGB (§§ 659-726) zur „Einschränkung“ und Aufhebung (sowie Änderung) letztwilliger Verfügungen. Die Novellierung durch das ErbRÄG 2015 hat diesen Normenkomplex inhaltlich wenig berührt; sprachlich wurde wiederum intensiv umformuliert. Es besteht an einigen Stellen dennoch Verbesserungspotenzial.
U2 - 10.2139/ssrn.5548961
DO - 10.2139/ssrn.5548961
M3 - Working Paper/Preprint
T3 - Grazer Law Working Paper
BT - Modernisierung des ABGB
ER -