Abstract
In einem seit einigen Jahren laufenden Projekt hat sich der Autor zum Ziel gesetzt, das gesamte ABGB in eine sprachlich und systematisch besser verständliche Form zu bringen. Im Grundsatz soll dies ohne normative Änderungen geschehen. Immer wieder werden allerdings auch Vorschläge de lege ferenda gemacht. Den Texttabellen mit den (vorläufig) vorgeschlagenen Neuformulierungen – es handelt sich um ein echtes work in progress, das nach Bearbeitung aller Teile des ABGB einen abschließenden koordinierenden Durchgang erfordert – sind jeweils Vorbemerkungen vorangestellt, die auf wesentliche Probleme der gesetzlichen Formulierungen eingehen. Details zum Projekt werden unter https://abgb-modernisie-rung.uni-graz.at/de/ erläutert.
Der vorliegende Betrag widmet sich den §§ 1368-1374 ABGB, die das Pfandrecht behandeln. Das Hauptproblem dieser Normengruppe liegt in der fehlenden Abstimmung mit den ausführlicheren Pfandrechtsvorschriften der §§ 447 ff. Vieles wird doppelt geregelt, jedoch nicht immer mit denselben Formulierungen. Hier besteht vielfacher Abstimmungsbedarf, damit aber auch zugleich Kürzungspotenzial.
Der vorliegende Betrag widmet sich den §§ 1368-1374 ABGB, die das Pfandrecht behandeln. Das Hauptproblem dieser Normengruppe liegt in der fehlenden Abstimmung mit den ausführlicheren Pfandrechtsvorschriften der §§ 447 ff. Vieles wird doppelt geregelt, jedoch nicht immer mit denselben Formulierungen. Hier besteht vielfacher Abstimmungsbedarf, damit aber auch zugleich Kürzungspotenzial.
| Original language | German |
|---|---|
| Number of pages | 11 |
| DOIs | |
| Publication status | Published - 2025 |
Publication series
| Series | Grazer Law Working Paper |
|---|---|
| Volume | 13.37 |
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