TY - UNPB
T1 - Modernisierung des ABGB
T2 - Vermächtnisse
AU - Bydlinski, Peter
PY - 2025
Y1 - 2025
N2 - In einem seit einigen Jahren laufenden Projekt hat sich der Autor zum Ziel gesetzt, das gesamte ABGB in eine sprachlich und systematisch besser verständliche Form zu bringen. Im Grundsatz soll dies ohne normative Änderungen geschehen. Immer wieder werden allerdings auch Vorschläge de lege ferenda gemacht. Den Texttabellen mit den (vorläufig) vorgeschlagenen Neuformulierungen – es handelt sich um ein echtes work in progress, das nach Bearbeitung aller Teile des ABGB einen abschließenden koordinierenden Durchgang erfordert – sind jeweils Vorbemerkungen vorangestellt, die auf wesentliche Probleme der gesetzlichen Formulierungen eingehen. Details zum Projekt werden unter https://abgb-modernisie rung.uni-graz.at/de/ erläutert. Der vorliegende Beitrag widmet sich dem 11. Hauptstück des zweiten Teils des ABGB, den sog Vermächtnissen, dessen §§ 647 bis 694 im Zuge des ErbRÄG 2015 weitestgehend neu formuliert wurden, aber dennoch einigen Verbesserungsbedarf aufweisen. Insbesondere verbliebene Zweifelsregeln (etwa §§ 675 f zu „Behältnissen“) erscheinen nicht immer passend.
AB - In einem seit einigen Jahren laufenden Projekt hat sich der Autor zum Ziel gesetzt, das gesamte ABGB in eine sprachlich und systematisch besser verständliche Form zu bringen. Im Grundsatz soll dies ohne normative Änderungen geschehen. Immer wieder werden allerdings auch Vorschläge de lege ferenda gemacht. Den Texttabellen mit den (vorläufig) vorgeschlagenen Neuformulierungen – es handelt sich um ein echtes work in progress, das nach Bearbeitung aller Teile des ABGB einen abschließenden koordinierenden Durchgang erfordert – sind jeweils Vorbemerkungen vorangestellt, die auf wesentliche Probleme der gesetzlichen Formulierungen eingehen. Details zum Projekt werden unter https://abgb-modernisie rung.uni-graz.at/de/ erläutert. Der vorliegende Beitrag widmet sich dem 11. Hauptstück des zweiten Teils des ABGB, den sog Vermächtnissen, dessen §§ 647 bis 694 im Zuge des ErbRÄG 2015 weitestgehend neu formuliert wurden, aber dennoch einigen Verbesserungsbedarf aufweisen. Insbesondere verbliebene Zweifelsregeln (etwa §§ 675 f zu „Behältnissen“) erscheinen nicht immer passend.
U2 - 10.2139/ssrn.5548987
DO - 10.2139/ssrn.5548987
M3 - Working Paper/Preprint
T3 - Grazer Law Working Paper
BT - Modernisierung des ABGB
ER -