Abstract
Im Vordergrund steht die Frage, wie die Interessenabwägung für bzw gegen eine Zulässigkeit der Errichtung von Wasserkraftwerken durch Pläne gesteuert werden kann. Dabei interessiert vor allem die Möglichkeit der Freihaltung bestimmter Gebiete aus Gründen des Umweltschutzes. Die Diskussion wird unter den Begriffen "No-Go-Area" und "Tabuzonen" geführt, in der Sache geht es um Negativplanung.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 17 - 26 |
Journal | Recht der Umwelt - Beilage Umwelt & Technik |
Publication status | Published - 2016 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505041 Environmental law