Abstract
Mit 1. 1. 2020 tritt die Neuregelung der Mehrfachversicherung in Kraft. Zwar werden die Beitragserstattung und die Differenzbeitragsvorschreibung nunmehr von Amts wegen durchgeführt, die angekündigte Abschaffung der Mehrfachversicherung bleibt jedoch aus. Auch eine Neuregelung der konzerninternen Überlassung von Geschäftsführern führt nicht zum gewünschten Ergebnis.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 111 - 115 |
Journal | ASoK, Arbeits- und Sozialrechtskartei |
Publication status | Published - 2019 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505001 Labour law
- 505020 Social law
- 505
- 505003 European law