Abstract
In einem Verfahren betr eine einstweilige Verfügung [hier: gegen einen KA-Träger auf Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft mit einer neuartigen Therapie] ist bei erneuter Antragstellung - nachdem neue Beweismittel [hier: ärztliche Stellungnahmen und psychiatrischer Befund] entstanden sind - zu prüfen, ob durch diese ein neuer Sachverhalt als bescheinigt anzusehen ist.
| Original language | German (Austria) |
|---|---|
| Pages (from-to) | 76 - 77 |
| Journal | Recht der Medizin (RdM) |
| Publication status | Published - 2019 |
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