Abstract
Erörterung der OGH-Entscheidung vom 26. 5. 2014, 8 ObA 55/13s. Danach trifft den Dienstgeber die Beweislast für von ihm geltend gemachte Kündigungs- und Entlassungsgründe. Ist der Kündigungsgrund die Behauptung einer sexuellen Belästigung einer Vertragsbediensteten durch ihren Dienstvorgesetzten, hat der Dienstgeber nach dieser Entscheidung auch zu beweisen, dass die Vertragsbedienstete wissentlich unwahre Anschuldigungen erhoben und dadurch einen Kündigungsgrund gesetzt hat.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 182 - 186 |
Journal | Recht der Arbeit |
Issue number | 3 |
Publication status | Published - 2015 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505003 European law
- 505001 Labour law
- 505020 Social law
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