Abstract
1. Der Anlageberater hat einen haftungsbegründenden Aufklärungsfehler zu vertreten, wenn er nicht auf eine Innenprovisionsvereinbarung hinweist.
2 Im Falle mehrerer selbstständiger Anlageentscheidungen, die keinem von Anfang an bestandenen Gesamtkonzept folgen und auch nicht im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags vorgenommen wurden, sind noch nicht beendete Investments einer Einzelbetrachtung zu unterziehen.
3. Den Anleger trifft ein Mitverschulden aufgrund Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten, wenn er die für einen durchschnittl Anleger zu erwartende Sorgfalt nicht einhält, unabhängig davon, ob diese Sorglosigkeit in Korrelation zum Aufklärungsfehler des Beraters steht.
2 Im Falle mehrerer selbstständiger Anlageentscheidungen, die keinem von Anfang an bestandenen Gesamtkonzept folgen und auch nicht im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags vorgenommen wurden, sind noch nicht beendete Investments einer Einzelbetrachtung zu unterziehen.
3. Den Anleger trifft ein Mitverschulden aufgrund Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten, wenn er die für einen durchschnittl Anleger zu erwartende Sorgfalt nicht einhält, unabhängig davon, ob diese Sorglosigkeit in Korrelation zum Aufklärungsfehler des Beraters steht.
Original language | German (Austria) |
---|---|
Pages (from-to) | 257 - 259 |
Journal | Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR) |
Issue number | 5 |
Publication status | Published - 2020 |