TY - JOUR
T1 - OGH: Höhe des gesetzlichen Pflegevermächtnisses richtet sich nach dem angemessenen Lohn
AU - Fernbach, Sarah Anna
PY - 2024/12
Y1 - 2024/12
N2 - Das gesetzliche Pflegevermächtnis nach den §§ 677 f ABGB ist anhand der angemessenen Entlohnung gemäß § 1152 ABGB analog und nicht anhand des verschafften Nutzens zu bewerten. Es ist bei der Berechnung der Pflichtteile nicht zu berücksichtigen. Auf das Pflegevermächtnis sind nur solche Zuwendungen anrechenbar, die der pflegenden Person tatsächlich persönlich zugute kamen und die ihr als Gegenleistung für die Pflege gewährt wurden.
AB - Das gesetzliche Pflegevermächtnis nach den §§ 677 f ABGB ist anhand der angemessenen Entlohnung gemäß § 1152 ABGB analog und nicht anhand des verschafften Nutzens zu bewerten. Es ist bei der Berechnung der Pflichtteile nicht zu berücksichtigen. Auf das Pflegevermächtnis sind nur solche Zuwendungen anrechenbar, die der pflegenden Person tatsächlich persönlich zugute kamen und die ihr als Gegenleistung für die Pflege gewährt wurden.
U2 - 10.33196/jev202404026701
DO - 10.33196/jev202404026701
M3 - Entscheidungsbesprechung in Fachzeitschrift
VL - 18
SP - 267
EP - 273
JO - Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge (JEV)
JF - Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge (JEV)
IS - 4
ER -