Abstract
Die Frage der korrekten Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler Daten ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Der Europäische Datenschutzausschuss sprach sich jüngst für eine kumulative Anwendung von Art 9 und 6 DSGVO aus. Für Verantwortliche ergeben sich dadurch nur wenige weitergehende Einschränkungen. Vielmehr profitieren sie von einer erhöhten Flexibilität und Rechtssicherheit bei einer Zweckänderung bei der Verarbeitung von sensiblen Daten.
| Original language | German (Austria) |
|---|---|
| Pages (from-to) | 107 - 110 |
| Journal | Dako - Datenschutz konkret |
| Issue number | 5 |
| Publication status | Published - 2020 |
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