Subjektiv betriebsbedingte Massenkündigung? Sind personen- und verhaltensbedingte Kündigungen Auflösungen im Sinne des § 45a AMFG?

Publication: Scientific journalJournal article

Abstract

Werden innerhalb kurzer Zeit mehrere Arbeitsverhältnisse aufgelöst, kann eine Massenkündigung vorliegen. Arbeitgeber, die Massenkündigungen vornehmen wollen, haben davor den Betriebsrat zu konsultieren (§ 109 Abs 1 Z 1a ArbVG) und die zuständige Geschäftsstelle des AMS gemäß § 45a Abs 1 AMFG über die geplanten Auflösungen zu informieren (Massenkündigungsschutz). Doch müssen Arbeitgeber dieses Verfahren selbst dann einhalten, wenn eine Massenkündigung nur bei der Berücksichtigung von personen- und verhaltensbedingten Kündigungen vorliegt?
Original languageGerman
Pages (from-to)138 - 144
Number of pages7
JournalASoK, Arbeits- und Sozialrechtskartei
Volume2023
Issue number4
Publication statusPublished - 17 Apr 2023
Externally publishedYes

Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)

  • 505001 Labour law

Keywords

  • Collective Redundancies

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