Abstract
Das Herzstück der Steuerreform ist die Überarbeitung des Einkommensteuertarifs. Gleichzeitig hat dies aber auch Wechselwirkungen auf die besondere Abzugsteuer des § 99 EStG. Der EuGH-Rechtsprechung zufolge darf beim Nettosteuerabzug nämlich die Steuerbelastung beschränkt Steuerpflichtiger nicht größer sein, als dies bei Anwendung des progressiven Steuertarifs der Fall wäre. Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob der Gesetzgeber dies bei der Ausgestaltung des Steuerreformgesetzes (StRefG) 2015/2016 berücksichtigt hat.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 1128 - 1132 |
Journal | Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK) |
Issue number | 26 |
Publication status | Published - 2015 |