Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, welche „gleichheitsbezogene“ Bedeutung den grundrechtsdogmatischen Argumentationsfiguren der Verhältnismäßigkeit und der Sachlichkeit im Rahmen der Gleichheitsprüfung zukommt. Er nimmt seinen Ausgangspunkt bei einer schlaglichtartigen tour d’horizon über für die Themenstellung wesentliche Diskussionslinien der Gleichheitsdogmatik mit besonderem Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zum allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG. Dies schließt einen kurzen Perspektivenwechsel von derjenigen wissenschaftlichen Suche nach dogmatischer Struktur und Ordnung zu jener der Prioritäten und Bedingungen des verfassungsrichterlichen Entscheidungsprozesses ein. Der Beitrag mündet in Gedanken zu einer materiellen Bereichsdogmatik des Gleichheitsgrundsatzes und insofern im Versuch, auf die bei der Konferenz gestellte Frage eine Antwort zu geben.
Original language | German (Austria) |
---|---|
Pages (from-to) | 867 - 881 |
Journal | Zeitschrift für Öffentliches Recht |
Volume | 867 |
Issue number | 4 |
DOIs | |
Publication status | Published - 2019 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 506001 General theory of the state
- 505047 General procedural law
- 505036 Energy law
- 505012 Public law
- 505026 Constitutional law
- 505028 Administrative law
- 505021 Constitutional law
- 505030 Commercial law
- 505003 European law
- 505039 Media law
- 505011 Human rights