Abstract
Der VfGH sah die unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung von Nachzahlungen von (bescheidmäßig festgesetzten) Pensionen und von (auf einem Bescheid oder einem gleichzuhaltenden gerichtlichen Vergleich beruhenden) Nachzahlungen von Rehabilitationsgeld als Verstoß gegen das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Leistungsfähigkeitsprinzip an. Zuvor hatte das BFG in einem Normprüfungsantrag an den VfGH Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 19 Abs 1 EStG (zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben) gehegt.
Original language | German (Austria) |
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No. | 31718 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publication status | Published - 19 Nov 2021 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505004 Financial law
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