Abstract
Der VfGH hatte über die Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Sozialplanabfertigungen zu entscheiden. § 20 Abs 1 Z 8 EStG enthält seit dem AbgÄG 2014 (BGBl I 2014/13) ein Abzugsverbot für alle Formen von vom Arbeitgeber gewährten freiwilligen Abfertigungen iSd § 67 Abs 6 EStG, womit auch Sozialplanzahlungen darunterfallen. Der VfGH hat die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung von Sozialplanabfertigungen als gleichheitswidrig erkannt, weil sich diese nach ihrer Funktion und Zwecksetzung grundlegend von freiwilligen individuell vereinbarten Abfertigungen unterscheiden.
Original language | German (Austria) |
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No. | 32684 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publisher | LexisNexis |
Publication status | Published - 20 Jun 2022 |
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