Abstract
Die Ausschüttungsbemessung knüpft an den nach unternehmensrechtlichen Vorschriften ermittelten Bilanzgewinn. Durch die vorsichtige Bilanzierung werden Gewinne tendenziell später ausgewiesen. Dem Vorsichtsprinzip wird für den Gläubigerschutz eine zentrale Bedeutung zugesprochen. Der vorliegende Beitrag hinterfragt, ob für diese rechtstheoretisch fest etablierte Ansicht auch eine ökonomische Begründung gefunden werden kann. Dafür werden einerseits bilanztheoretische sowie andererseits agencytheoretische Erkenntnisse analysiert. Ein Blick auf die Entwicklung der vorsichtigen Gewinnermittlung im gesatzten Recht soll überdies zum Verständnis der Etablierung des Vorsichtsprinzips beitragen.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 261 - 268 |
Journal | RWZ - Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen |
Issue number | 7-8 |
Publication status | Published - 2020 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 502033 Accounting