Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Aufwendungen für die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie im Rahmen der Auftragsforschung gem § 108c Abs 2 Z 2 EStG zu klären waren. Konkret war fraglich, ob Aufwendungen für außerhalb des eigentlichen Forschungsauftrags empfangene Lieferungen und Leistungen (zB Kosten für Büroausstattung, Pkw-Leasing, Mikroskop oder Glasschalen) in die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie miteinzubeziehen sind, wenn diese im Zusammenhang zur vergebenen Auftragsforschung stehen. Nach Ansicht des VwGH sind Kosten für außerhalb des Forschungsauftrags liegende Aufwendungen nicht als prämienbegünstigte Aufwendungen iSd § 108c Abs 2 Z 2 EStG anzusehen, weshalb hinsichtlich dieser Aufwendungen keine Forschungsprämie im Rahmen der Auftragsforschung zusteht.
Original language | German (Austria) |
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No. | 32523 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publication status | Published - 12 May 2022 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505004 Financial law