Abstract
Die Mitbeteiligte, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, betrieb in einer Stadt hunderte Bedürfnisanstalten, wovon fast 90 % kostenfrei benützt werden konnten. Strittig war, ob die Mitbeteiligte den vollen Vorsteuerabzug für Wartungs- und Reinigungsleistungen geltend machen kann, obwohl der überwiegende Teil der Standorte unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde. Nach Ansicht des VwGH war ein Vorsteuerabzug nur in Höhe des unternehmerischen Anteils möglich.
Original language | German |
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No. | 36521 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publisher | Lexis Nexis |
Publication status | Published - 19 Mar 2025 |