Abstract
Die Mitbeteiligte, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, betrieb in einer Stadt hunderte Bedürfnisanstalten, wovon fast 90 % kostenfrei benützt werden konnten. Strittig war, ob die Mitbeteiligte den vollen Vorsteuerabzug für Wartungs- und Reinigungsleistungen geltend machen kann, obwohl der überwiegende Teil der Standorte unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde. Nach Ansicht des VwGH war ein Vorsteuerabzug nur in Höhe des unternehmerischen Anteils möglich.
| Original language | German |
|---|---|
| No. | 36521 |
| Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
| Publisher | Lexis Nexis |
| Publication status | Published - 19 Mar 2025 |
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