Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem Grundstücke zwischen Schwestern durch Realteilung ohne Ausgleichszahlung getauscht wurden. Das FA beurteilte diesen Tausch (durch Realteilung) als einen entgeltlichen Erwerb, die Steuerpflichtige als einen unentgeltlichen Erwerb. Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis auf idente Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken ab, um eine wirtschaftliche Einheit zu bilden, die eine Realteilung nach § 843 ABGB ermöglichen.
Original language | German |
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No. | 33543 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publication status | Published - 17 Jan 2023 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505004 Financial law
- 505012 Public law