Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die der AfA zugrunde zu legende Nutzungsdauer strittig war. Die Steuerpflichtigen hatten ein Gutachten vorgelegt, demzufolge die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Zeitpunkt der Anschaffung noch 20 Jahre betragen habe. Das FA anerkannte die kürzere Nutzungsdauer jedoch nicht. Nach dem VwGH bemisst sich die Nutzungsdauer von angeschafften Gebäuden nur nach den konstruktiven haltbaren Bauteilen (insb dem Mauerwerk) im Zeitpunkt der Anschaffung. Anschaffungsnahe Sanierungen sind bei der Ermittlung der Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
Original language | German |
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No. | 33150 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publisher | LexisNexis |
Publication status | Published - 12 Oct 2022 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
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