Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem „frustrierte“ Planungskosten für eine nicht realisierte Gebäudeerrichtung einkünftemindernd geltend gemacht wurden, diese jedoch vom FA und BFG nicht anerkannt wurden. Nach Ansicht des VwGH sind solche vergeblichen Planungskosten mangels Vorliegens eines Herstellungsvorganges keine Herstellungskosten und fallen damit nicht unter die Herstellungsaufwendungen, die gem § 30 Abs 3 EStG bei Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen die Anschaffungskosten des Grundstücks erhöhen.
Original language | German (Austria) |
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No. | 32273 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publication status | Published - 25 Mar 2022 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505004 Financial law