Abstract
Der VwGH hatte über die umsatzsteuerliche Behandlung einer Auflösung eines Mietkaufvertrages sowie die Berichtigung des Vorsteuerabzuges zu entscheiden. Der VwGH entschied, dass die Vertragsaufhebung als Rückgängigmachung einer Lieferung iSd § 16 Abs 3 Z 3 UStG zu qualifizieren war. Auch das Fehlen einer Rechnung führte nicht zur Versagung des Vorsteuerabzuges.
Original language | German |
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No. | 3663416 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publisher | Lexis Nexis |
Publication status | Published - 16 Apr 2025 |