Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem die Abgabenbehörde einem Steuerpflichtigen nachträglich den Familienbonus Plus versagt hatte, weil die Hälfte des Familienbonus Plus für dasselbe Kind bei einer anderen Person berücksichtigt worden war. Fraglich war, ob diese nachträgliche bescheidmäßige Berücksichtigung des Familienbonus Plus bei einem geldunterhaltspflichtigen Elternteil ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO ist. Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis klar, dass der Antrag des leiblichen Vaters auf den Familienbonus Plus kein rückwirkendes Ereignis in Bezug auf die Einkommensbesteuerung des Mitbeteiligten sein kann.
Original language | German |
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No. | 34329 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publication status | Published - 1 Aug 2023 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505004 Financial law