Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem eine Holding GmbH den Sachbezug für die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Wohnraum an ihre Geschäftsführer mit den besonderen Werten eines Deputats in der Land- und Forstwirtschaft bemessen hat. Das FA erhöhte den Sachbezug, weil Geschäftsführer einer GmbH die Definition der in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten nicht erfüllen würden. Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis klar, dass die Mitarbeitenden von ihrer konkreten Tätigkeit her zu beurteilen sind und daher auch Geschäftsführer einer GmbH den Tatbestand der „ständig in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Angestellten“ erfüllen können.
Original language | German |
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No. | 33673 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publication status | Published - 16 Feb 2023 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505004 Financial law
- 505012 Public law