Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem eine im Vermessungswesen tätige GmbH im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von einem Kfz an einen Dienstnehmer zur Haftung für ua Lohnsteuer herangezogen wurde. Für den Dienstnehmer wurde kein Sachbezug angesetzt, obwohl dieser Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung zurückgelegt hat. Die revisionswerbende Partei argumentierte, dass die Vermessungsgeräte am Vorabend verladen wurden, anschließend der Dienstnehmer mit dem Fahrzeug zu seinem Privathaus fuhr, um am nächsten Morgen direkt zum Ort der Vermessung zu fahren. Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis klar, dass auch die Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis bewirkt.
Original language | German |
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No. | 34221 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publication status | Published - 4 Jul 2023 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505004 Financial law