Abstract
Der VwGH bestätigte das Erkenntnis des BFG, dass der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung nicht im Kaufpreis erkennbar war, weil der Kaufpreis als objektiver Unternehmenswert durch die DCF-Methode ermittelt wurde. Demnach stellt dieser auch keine abstrakte Beeinflussung der Gegenleistung dar.
Original language | German |
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No. | 33818 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publication status | Published - 24 Mar 2023 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505022 Tax law
- 505053 Administrative procedural law