Abstract
Der VwGH hatte darüber zu entscheiden, ob nach einem Eigentümerwechsel der Mantelkauftatbestand erfüllt ist. Strittig war, ob im vorliegenden Fall neben den anderen Kriterien auch eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur eingetreten ist. Nach Ansicht des VwGH liegt diese vor, sodass es aufgrund der (unstrittigen) zusätzlichen Änderungen der organisatorischen Struktur und der Gesellschafterstruktur nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die frühere Identität des Steuerpflichtigen nicht mehr gegeben ist.
Original language | German (Austria) |
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No. | 31958 |
Specialist publication | LexisNexis Rechtsnews |
Publication status | Published - 14 Jan 2022 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 505004 Financial law
- 505012 Public law