Welche Konsequenzen hat es, wenn der Intermediär von der Meldeverpflichtung befreit ist (§ 11 EU-MPfG)?

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Abstract

Unter dem Schlagwort „DAC 6“ ist in der gesamten Europäischen Union eine komplett neuartige Meldeverpflichtung für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt worden. Österreich hat diese Meldeverpflichtung im Rahmen des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG) mit Juli 2020 umgesetzt. Sowohl Unternehmen als auch Berater sind demnach verpflichtet, verschiedenste Strukturen mit grenzüberschreitendem Element der Finanzverwaltung mittels Ad-hoc-Meldungen mitzuteilen. Eine Missachtung dieser Meldeverpflichtung kann zu hohen Strafen führen. Aufgrund der Komplexität dieser Thematik sowie der vielen bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Auslegung der Regelungen stellt die neue „Echtzeitmeldung“ eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar.

Das „SWI-Spezial Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle“ dient als Hilfestellung, um meldepflichtige Gestaltungen rechtzeitig zu erkennen und fristgerecht zu melden. Von einem Autorenteam aus Beratungspraxis, Wissenschaft und Finanzverwaltung verfasst, richtet sich das Werk an alle international tätigen Unternehmen sowie Berater.
Original languageGerman (Austria)
Title of host publicationSWI Spezial: Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle
Editors Jann/Jerabek/Reither/Spanblöchl
Place of PublicationWien
PublisherLinde Verlag
Pages156 - 159
Publication statusPublished - 2020

Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)

  • 505003 European law
  • 505004 Financial law

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