Abstract
Am 29. Juli 2024 traf der EuGH mit C-436/22 erneut eine Entscheidung zur Auslegung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) im Zusammenhang mit dem Wolfsschutz. Konkret ging es dabei um die Frage, wie eine regionale Regelung zu bewerten ist, nach der der Wolf eine jagdbare und bejagbare Art darstellt, obwohl auf nationaler Ebene ein ungünstiger Erhaltungszustand besteht.
| Original language | German |
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| Media of output | Umweltrechtsblog |
| Publication status | Published - 13 Aug 2024 |
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