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Wieder Neues zum Wolf

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Abstract

Am 29. Juli 2024 traf der EuGH mit C-436/22 erneut eine Entscheidung zur Auslegung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) im Zusammenhang mit dem Wolfsschutz. Konkret ging es dabei um die Frage, wie eine regionale Regelung zu bewerten ist, nach der der Wolf eine jagdbare und bejagbare Art darstellt, obwohl auf nationaler Ebene ein ungünstiger Erhaltungszustand besteht.
Original languageGerman
Media of outputUmweltrechtsblog
Publication statusPublished - 13 Aug 2024

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