Abstract
Der Willkürmaßstab, anhand dessen der VfGH die Entscheidungen der VwG am Gleichheitsgrundsatz misst, machte eine erstaunliche Karriere durch. War er zunächst auf die Wahrnehmung „subjektiver Willkür“, also vorsätzlicher Diskriminierungen und Rechtsbeugungen beschränkt, so entwickelt er sich ab den 1960er-Jahren zu einem Instrument umfassender Rechtmäßigkeitskontrolle. Dieser Beitrag zeichnet die historische Entwicklung nach und gibt eine Übersicht darüber, was „objektive Willkür“ in der Rsp des VfGH heute ausmacht.
Original language | German (Austria) |
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Pages (from-to) | 569 - 577 |
Journal | Juristische Blätter (JBl) |
Volume | 143 |
DOIs | |
Publication status | Published - 2021 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)
- 603117 Philosophy of law
- 505047 General procedural law
- 505012 Public law
- 505011 Human rights
- 505
- 505026 Constitutional law
- 505028 Administrative law